Hinweise zu Bewerbung und Einstellung:
Bewerbung:
Anhand der elektronischen Bewerbungsbögen wird eine Vorauswahl hinsichtlich Eignung und Einsatzgebiet vorgenommen. Bewerbungsbögen, aus denen nicht hervorgeht, wodurch der Bewerber/die Bewerberin für eine bestimmte Aufgabe geeignet sein könnte, werden mit geringster Priorität berücksichtigt. Also bitte: Besonders bei der erstmaligen Bewerbung abgelegte Prüfungen und Noten/ bereits bestehende Erfahrungen/sonstige Qualifikationen etc. verzeichnen!Einstellungsvoraussetzungen:
In der Regel wird ein abgeschlossener erster Studienabschnitt als Einstellungsvoraussetzung angesehen; in begründeten Ausnahmefällen jedoch ist eine Einstellung auch ohne dieses und z.B. bereits im ersten Studienjahr möglich. Solche begründeten Ausnahmefälle liegen z.B. vor bei- außergewöhnlich guten Studienleistungen
- besonderer Befähigung für eine bestimmte Aufgabe
- bereits gegebenen Vorkenntnissen
- etc.
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Hinweis zu den Formalitäten
(leider unumgänglich, um Frust, Mehraufwand und unnötige Wege zu vermeiden!):
Die Einstellung der SHK/Tutoren erfolgt durch die Hochschulverwaltung auf der Grundlage der erforderlichen Einstellungsunterlagen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Antragsunterlagen folgende Dokumente bzw. Angaben enthalten:- aktuelle Studienbescheinigung
- Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse bzw. -versicherung über Krankenversicherungsschutz (*)
- (nur für ausländische Studierende:) gültige Aufenthaltsgenehmigung mit aktueller Arbeitserlaubnis
- interne Personalnummer (aus früheren Verträgen, kann in der Hochschulverwaltung erfragt werden)
- LBV - Personalnummer (analog, wurde auf früheren Bezügemitteilungen des LBV mitgeteilt)
- (falls Kindergeldansprüche entstehen:) Heiratsurkunde/Auszüge aus dem Familienbuch.
Bei einigen Aufgaben werden naturgemäß fundierte Kenntnisse in Mathematik vorausgesetzt; es gibt jedoch auch Aufgabenbereiche mit anderen Schwerpunkten (Tutorien, Mentorien, Skript-Erarbeitung, Programmierung...)